Honorar

 

Kompetente Rechtsberatung und -vertretung zahlen sich aus.

Das Anwaltshonorar wird durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Autonomen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (AHK) geregelt. Im Wesentlichen gibt es 3 Kriterien:

  1. Art der Tätigkeit
  2. Dauer der Tätigkeit
  3. Streitwert

Der Streitwert ist leicht zu ermitteln, wenn es um eine Geldforderung geht. Ist dies nicht der Fall, legen RATG und AHK einen Betrag fest, der als Streitwert der Honorarabrechnung zu Grunde zu legen ist. Z.B. Verteidigung vor dem Schöffengericht: EUR 17.440,00.

 

Eine Prognose über die Höhe des Gesamthonorars zu geben ist schwierig. Ich kann Ihnen auf Grund des Streitwertes sagen, wie viel eine Verhandlungsstunde kostet, kann aber nicht vorhersagen, wie viele notwendig sein werden. Das hängt auch vom Richter und der Taktik des Gegners ab.

 

Bei überschaubaren Tätigkeiten ist sicher die Vereinbarung eines Pauschalhonorares möglich. Auch Stundenhonorare sind möglich. Ein reines Erfolgshonorar in Form einer prozentuellen Beteiligung am Prozesserfolg wie z.B. in USA ist in Österreich nicht zulässig.

 

Scheuen Sie sich jedenfalls nicht zu fragen. Soweit wie möglich werde ich Ihnen die Honorarfrage in Ihrem speziellen Fall erklären.

 

Eine Direktverrechnung mit der Rechtsschutzversicherung ist NICHT möglich. Für Rechtsberatungen werden im Regelfall € 90,00 je angefanger Viertelstunde verrechnet. Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie bar oder mit Karte bezahlen und dann bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen können.

 

WICHTIG: Rechnen Sie im allgemeinen nicht damit, dass der Prozessgegner die Kosten zahlt. Sie sind als Auftraggeber für die Bezahlung des Honorars verantwortlich. Nicht alle Verfahrensordnungen sehen überhaupt einen Kostenersatz vor und selbst wenn Sie einen Kostenersatzanspruch haben, bleibt noch die Frage, ob der Anspruch vom Gegner auch einbringlich gemacht werden kann.