Allgemeinpraxis

Grundsätzlich handelt es sich bei meiner Kanzlei um eine sogenannte Allgemeinpraxis. Das ist ähnlich wie beim praktischen Arzt: Sie können mit allem zu mir kommen, wenn ich Ihnen nicht weiterhelfen kann, empfehle ich Ihnen einen Spezialisten.

 

Alles, was nicht hochspezialisiert ist, bearbeite ich gerne selbst. Dazu gehören z.B. Forderungseintreibungen, Erbschaftsangelegenheiten, Verkehrsunfälle, Verwaltungsstrafsachen und vieles andere mehr.

 

Spezialisiert habe ich mich auf Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht sowie Miet- und Wohnrecht und Strafrecht. Seit einigen Jahren beschäftige ich mich zusätzlich noch mit Privatinsolvenzen (Schuldenregulierungsverfahren).