Drittschuldnererklärung

Wenn Sie eine Lohnexekution zugestellt erhalten, dürfen Sie Ihrem Mitarbeiter nur mehr das Existenzminimum auszahlen und den Rest an den Gläubiger abführen. Außerdem müssen Sie sowohl an das Gericht als auch an den Gläubiger bzw. seinen Rechtsanwalt die sogenannte Drittschuldnererklärung senden. Das Formular dazu finden Sie hier.