Richtig ist daran nur: Eingeschriebene Briefe und Rückscheinbriefe bleiben in der Regel bis zum dritten
Montag nach dem vergeblichen Zustellversuch beim Postamt hinterlegt.
Die Zustellung ist aber bereits an dem Tag bewirkt, an dem der Empfänger erstmals die Möglichkeit gehabt hätte, den Brief abzuholen, also je nach Vermerk auf der Verständigung am Tag der
Verständigung oder dem nächsten Werktag. Ab diesem Zeitpunkt laufen alle Fristen. Holen Sie daher solche Briefe wirklich ehest ab! Noch etwas: "Ich muss jeden Tag während der Öffnungszeiten des
Postamtes arbeiten" gilt nichts, wenn Sie nicht ortsabwesend sind, z.B. auf Urlaub, müssen Sie sich eben Zeit nehmen!!!