Klagen Sie Ihre Kosten auch gleich mit ein!

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, müssen Sie ihn auch bezahlen. Manche - längst nicht alle - Verfahrensordnungen sehen vor, dass die unterliegende Partei der siegreichen die Kosten ersetzen muss. Dies erfolgt aber nur in einer pauschalierten Form und muss keinesfalls dem Honorar entsprechen, das Sie Ihrem Anwalt zahlen müssen. Erkundigen Sie sich daher im Einzelfall bei Ihrem Anwalt, ob es in Ihrem Fall Kostenersatz gibt und wie er die Abrechnung vornimmt.

Wenn es Kostenersatz gibt, muss dieser nicht gesondert eingeklagt werden. Am Ende des Prozesses legen die Anwälte dem Gericht ihre Kostenverzeichnisse vor, das Gericht entscheidet dann gemeinsam mit der Entscheidung in der Sache auch über die Kostenersatzpflicht.

Aufgepasst: Selbst wenn der Gegner laut Urteil die Kosten zu ersetzen hat: Hat er kein Vermögen oder können die Kosten aus sonst einem Grund von ihm nicht einbringlich gemacht werden, müssen Sie trotzdem dafür aufkommen.