Muss ich vor der Klage 3-Mal mahnen?

3-Mal zu mahnen ist eine Usance im Geschäftsverkehr, wer sich nicht daran hält, wird langfristig vielleicht Kunden verlieren. Notwendig oder gar Voraussetzung für eine Klage ist mahnen nicht.

 

Die Fälligkeit einer Forderung tritt entweder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ein, wenn nichts vereinbart ist, mit Erbringung der Leistung und Rechnungslegung. Sie können dann auch ohne eine einzige Mahnung sofort die Klage einbringen.

Seit dem Zinsenrechtsänderungsgesetz, das mit 1.8.2002 in Kraft trat, können angemessene Kosten außergerichtlicher Mahnungen gemäß § 1333 Abs. 3 ABGB gegenüber dem säumigen Schuldner als Schadenersatz geltend gemacht werden.