Ich habe eine mangelhafte Sache erworben und den Verkäufer von den Mängeln schriftlich verständigt. Da kann doch nichts mehr passieren?

Doch. Wenn die Sache bereits bezahlt wurde, wird die Gewährleistungsfrist nur durch die innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Gericht eingelangte Klage gewahrt.

 

Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass Sie ohnedies einen eingeschriebenen Brief o.ä geschrieben haben, sondern suchen Sie rechtzeitig den Anwalt auf.

 

Viele Gewährleistungspflichtige setzen auf Verzögerungstaktik!