Wenn ich verheiratet bin, hafte ich für die Schulden meines Ehegatten!

Ganz und gar nicht. In Österreich ist der gesetzliche Güterstand die Gütertrennung. Jeder bleibt Eigentümer des in die Ehe eingebrachten Vermögens und haftet auch nur für die Verbindlichkeiten, die er selbst eingeht.

Aus diesem Grund verlangen Banken häufig bei Kreditvergaben Bürgschaften des anderen Ehegatten. Versuchen Sie dies zu vermeiden!

Achten Sie auch darauf, bei Anschaffungen auf die Rechnung jeweils den Namen desjenigen schreiben zu lassen, der die Anschaffung tatsächlich tätigt.