Umtauschrecht?

Wer kennt es nicht, das zu Ausverkaufszeiten obligate Schild, wonach reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Gilt oder gilt nicht?

Beides ist der Fall:

1. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht kann dadurch nicht ausgeschlossen werden, mangelhafte Ware muss daher trotzdem verbessert, allenfalls ausgetauscht werden.

2. Das meist unausgesprochene Zugeständnis vieler Händler, Waren auch aus anderen Gründen umzutauschen, z.B. die Ware passt oder gefällt einem damit Beschenkten nicht, wird damit jedenfalls ausgeschlossen.

Überhaupt ist hier Vorsicht geboten. Wenn man aus solchen Gründen ein Umtauschrecht haben will, sollte man sich dieses bestätigen lassen.