Muss ich im Verlassenschaftsverfahren den Notar nehmen, der zugewiesen wird?

Nein. Sie können auch jeden anderen Notar oder Rechtsanwalt beauftragen. Sie können die Abwicklung sogar selbst vornehmen, wenn Sie ausreichende Kenntnisse haben.

Nur die erste Bestandsaufnahme, die "Todfallsaufnahme" nimmt der zuständige Notar vor. Zu diesem Termin können Sie aber bereits Ihren gewählten Vertreter entsenden. Kommen Sie daher am besten noch vor der Todfallsaufnahme mit allen Unterlagen zu Ihrem gewählten Vertreter.

Diese Vorgangsweise empfiehlt sich allerdings nur, wenn sich die Erben einig sind und eine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben werden kann. Wenn mit Streit zu rechnen ist, sollten Sie allerdings auch ehest den Anwalt um Rat fragen.