Doch. Klagen kann man immer, über die Berechtigung der Klage entscheidet dann das Gericht. Zahlungsunfähigkeit ist jedoch kein Grund, eine Klage abzuweisen - auch wenn Sie Ihre Zahlungswilligkeit bekundet haben. Wenn Sie in eine solche Situation geraten, treffen Sie ausdrücklich eine Ratenvereinbarung.