Man kann mich nicht klagen, wenn ich meine Zahlungswilligkeit zeige, aber eben nicht zahlungsfähig bin!

Doch. Klagen kann man immer, über die Berechtigung der Klage entscheidet dann das Gericht. Zahlungsunfähigkeit ist jedoch kein Grund, eine Klage abzuweisen - auch wenn Sie Ihre Zahlungswilligkeit bekundet haben. Wenn Sie in eine solche Situation geraten, treffen Sie ausdrücklich eine Ratenvereinbarung.