Die Übergangsbestimmungen der Wohnrechtsnovelle 2006 machen es möglich, an einen im Zubehör-Wohnungseigentum stehenden KFZ Abstellplatz selbstständiges Wohnungseigentum zu begründen, ohne die Zustimmung der anderen Miteigentümer einzuholen.
Auch eine neue Nutzwertfestsetzung ist entbehrlich, wenn sich der Nutzwert des Abstellplatzes zweifelsfrei aus der früheren Nutzwertermittlung ergibt. So ist die kostengünstige Abspaltung des Abstellplatzes möglich, der dann auch unabhängig von der Wohnung verkauft werden kann.