Richtwertmietzins

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, das heißt, im klassischen Altbau, gilt für die Berechnung des zulässigen Hauptmietzinses das sogenannte Richtwertmietzinssystem. Der Richtwert für die mietrechtliche Normwohnung der Kategorie A wird regelmäßig veröffentlicht. Ein kompliziertes System von Abschlägen und Zuschlägen führt dann zum zulässigen Richtwertmietzins. Seit 1.5.2012 beträgt der Richtwert für Wien € 5,16.